Stand: Januar 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Leon Pinne (Künstlername: Joshua Plynne), Wilhelmstraße 46, 65183 Wiesbaden (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von DJ-Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Hochzeiten und private Veranstaltungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die Darstellungen und Beschreibungen auf der Website des Auftragnehmers stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage (invitatio ad offerendum).
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers sowie die Zahlung der vereinbarten Anzahlung (Buchungsgebühr) zustande. Der Auftragnehmer ist an eine Anfrage des Auftraggebers für 14 Tage gebunden.
Mit Vertragsschluss ist das gebuchte Datum exklusiv für den Auftraggeber reserviert. Der Auftragnehmer nimmt für diesen Termin keine weiteren Buchungen an.
Der Auftragnehmer erbringt DJ-Dienstleistungen im zuvor vereinbarten Zeitraum. Zum Leistungsumfang gehören Auf- und Abbau des Equipments, die musikalische Beschallung der Veranstaltung sowie — sofern ausdrücklich vereinbart — Moderation und Lichtgestaltung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, professionelles Equipment mitzubringen und für eine einwandfreie Tonqualität zu sorgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer einen geeigneten Aufbaubereich mit ausreichender Stromversorgung (mindestens 2× 230 V, 16 A) und ggf. Zugang für das Fahrzeug zu gewähren.
Individuelle Absprachen bezüglich Musikwünsche, Ablaufplan und besondere Programmpunkte (erster Tanz, Gänsemarsch etc.) sind spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Änderungswünsche nach diesem Datum können berücksichtigt werden, begründen jedoch keinen Anspruch auf Erfüllung.
Die vereinbarte Vergütung setzt sich zusammen aus einer Buchungsgebühr (Anzahlung) in Höhe von 30 % des Gesamthonorars sowie dem Restbetrag. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist.
Die Buchungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu überweisen und dient der Reservierung des Termins. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. Fahrtkostenerstattungen und etwaige Übernachtungskosten werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt, sofern nicht anderweitig vereinbart.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Stornierungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform. Als Stornierungsdatum gilt der Eingang der schriftlichen Mitteilung beim Auftragnehmer. Im Falle einer Stornierung gelten folgende Regelungen:
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die oben aufgeführten Pauschalen ergeben. Der Auftragnehmer behält sich vor, einen höheren, konkret nachgewiesenen Schaden geltend zu machen.
Sollte der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen höherer Gewalt verhindert sein, so ist er verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und nach besten Kräften für eine gleichwertige Vertretung durch einen professionellen DJ auf vergleichbarem Niveau zu sorgen.
Der Auftraggeber wird im Vorfeld über potenzielle Vertretungsmusiker informiert. Sollte keine gleichwertige Vertretung gefunden werden können, hat der Auftraggeber Anspruch auf vollständige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind in diesem Fall ausgeschlossen, sofern die Verhinderung auf höherer Gewalt beruht.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, unbegrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für Schäden an der Veranstaltungslocation, die durch den ordnungsgemäßen Auf- und Abbau des Equipments entstehen, ist ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer keine Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über besondere Anforderungen oder Beschränkungen der Location rechtzeitig zu informieren.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die GEMA-Anmeldepflicht der Veranstaltung. Die Anmeldung bei der GEMA liegt in der Verantwortung des Veranstaltungsortes bzw. des Auftraggebers.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Wiesbaden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller sonstigen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.